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12.02.2009

Umweltzone mit zugedrücktem Auge


Die Düsseldorfer Umweltzone tritt am Sonntag in Kraft. Dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Schadstoffplakette oder Ausnahmegenehmigung in das innerstädtische Gebiet einfahren.

Am Sonntag hat Düsseldorf eine Umweltzone. Die Verkehrszeichen stehen bereits. Foto: ProMotor

Bis Anfang Februar wurden allein durch das städtische Straßenverkehrsamt 44.684 Feinstaubplaketten ausgegeben. 430 Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone wurden bewilligt. Wer ohne Plakette beziehungsweise Genehmigung in die beschilderte Umweltzone einfährt, dem drohen zukünftig ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Verkehrsdezernent Werner Leonhardt kündigt allerdings an, dass das Ordnungsamt in den ersten sechs Wochen nach Einrichtung der Umweltzone ab dem 15. Februar bei der Überwachung ein Auge zudrücken wird.

"Wie in anderen Städten, sollen auch in Düsseldorf alle Autofahrer die
Möglichkeit bekommen, sich an die neue Regelung zu gewöhnen und noch eine Plakette zu besorgen oder ihr Auto mit Partikelfilter nachrüsten zu lassen", erklärt der Verkehrsdezernent. Zunächst werden an Wagen ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung nur Hinweiskarten angebracht. Darauf finden sich auch Informationen, wie man Plaketten oder Ausnahmeregelungen bekommt. Die Umweltzone in Düsseldorf umfasst das Gebiet innerhalb der Straßenzüge: Völklinger Straße, Südring, Auf’m Hennekamp, Kruppstraße, Werdener Straße, Kettwiger Straße, Dorotheenstraße, Lindemannstraße, Brehmstraße, Grashofstraße, Heinrich-Ehrhardt-Straße, Johannstraße, Kennedydamm, Homberger Straße, Cecilienallee, Joseph-Beuys-Ufer und Rheinufertunnel sowie Völklinger Straße. Die genannten Straßen begrenzen, sind aber selbst nicht Bestandteil der Umweltzone.

Ziel der Einrichtung der Umweltzone ist es, die Belastung der Luft durch
Schadstoffe in der Innenstadt dauerhaft zu senken. Daher müssen Fahrzeuge
mit besonders hohen Emissionen zukünftig aus den Umweltzonen fern bleiben. 500 Schilder weisen darauf hin. Rund 300.000 Fahrzeuge sind in Düsseldorf zugelassen.

Die Zusatzschalter, die das Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle am Höher Weg 101 eingerichtet hat, bleiben erhalten. Dort können auch auf den letzten Drücker noch Feinstaubplaketten gekauft werden. Die Schalter sind montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet. Autofahrer müssen ihre Zulassungsbescheinigung, Teil 1, sowie fünf Euro in bar mitbringen. Anhand dieser Bescheinigung, früher Kfz-Schein genannt, wird geprüft, in welche Schadstoffklasse das Fahrzeug fällt und anschließend gegen die Gebühr von fünf Euro eine Plakette in roter, gelber oder grüner Farbe ausgehändigt. Darauf ist auch das Kennzeichen des Fahrzeuges vermerkt. Die Plaketten müssen an der Windschutzscheibe befestigt werden. Sie können neben dem Straßenverkehrsamt auch bei amtlich anerkannten Prüfstellen wie Tüv, Dekra, GTÜ oder GTS, aber auch in Autowerkstätten, die Abgasuntersuchungen vornehmen dürfen, erworben werden. Die Prüfstellen oder auch Automobilclubs bieten in der Regel über ihre Internetauftritte oder ihre Samstags-Öffnungen auswärtigen und ausländischen Besuchern der Stadt die Möglichkeit, auch am Wochenende Plaketten zu erwerben. Für Fahrzeuge, die eine Plakette erhalten können, ist keine Ausnahme erforderlich und kann auch nicht erteilt werden. In diesen Fällen muss die Plakette erworben werden. Ebenso sind keine Ausnahmeanträge nötig für Fahrzeuge, die unter die gesetzlichen Ausnahmen der Kennzeichnungsverordnung fallen oder die nach dem Luftreinhalteplan von Amts wegen befreit wurden. Automatisch davon ausgenommen sind bis zum 14. Februar 2010 Fahrzeuge von Bewohnern der Umweltzone mit einem Bewohnerparkausweis und bis 31.Dezember 2010 Fahrzeuge von Gewerbetreibenden mit einem Handwerkerparkausweis.

Kraftfahrzeuge bestimmter Gruppen von schwerbehinderten Menschen, die über eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen verfügen, können ebenfalls befreit werden. Es sollte zunächst geprüft werden, ob eine solche weitergehende Genehmigung beim Amt für Verkehrsmanagement beantragt werden kann, bevor beim Straßenverkehrsamt ein spezieller Ausnahmeantrag für die Umweltzone erfolgt.

Ab Mittwoch, 1. April, werden die Ordnungskräfte Verstöße ahnden. Die Polizei Düsseldorf hat zugesagt, ebenfalls diese "Schonfrist" zu gewähren. Die Beamten werden die Beachtung der Umweltzone im Rahmen der üblichen Verkehrskontrollen, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberwachungen,
Gurtkontrollen, Lichtsignalanlagen-Überwachungen, Kontrollen des Führerscheins und der Fahrzeugpapiere innerhalb der Umweltzone
und im Rahmen der Streife überwachen.







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